Ja, eine Kellersanierung kann in Deutschland gefördert werden, insbesondere wenn sie zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes beiträgt. Hier sind die wichtigsten Fördermöglichkeiten:
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM):
Zuschüsse: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Zuschüsse für energetische
Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, einschließlich der Kellerdämmung. Der Zuschuss beträgt in der Regel 15 % der förderfähigen Kosten, mit einem maximalen Betrag von 60.000 € pro Wohneinheit. Wenn die Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, kann ein zusätzlicher Bonus von 5 % gewährt werden.
2. KfW-Förderung:
Kredite mit Tilgungszuschuss: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für energetische Sanierungen an. Im Rahmen des Programms 261 können Sie für die Sanierung zum Effizienzhaus einen Kredit von bis zu 150.000 € erhalten, wobei ein Tilgungszuschuss von bis zu 45 % möglich ist, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard.
3. Steuerliche Vergünstigungen:
Steuerabzug: Wenn keine direkte Förderung in Anspruch genommen wird, können Sie die Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 40.000 € von der Steuer absetzen. Die Einkommensteuer wird dabei über drei Jahre reduziert. Voraussetzung ist, dass die Sanierung von einem Fachbetrieb durchgeführt und bescheinigt wird.
Wichtige Hinweise:
Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Die Förderanträge müssen stets vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden.
bEinbindung eines Energieberaters: Für die Beantragung der Fördermittel ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Kombination von Förderungen: In der Regel können Zuschüsse und Kredite nicht miteinander kombiniert werden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld genau zu informieren, welche Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben am besten geeignet sind.
Für detaillierte Informationen und aktuelle Konditionen empfiehlt es sich, die Webseiten des BAFA und der KfW zu konsultieren oder einen Energieberater zu kontaktieren.